Planen Sie 2026 eine Baumfällung in Zürich? Dann müssen Sie die neuen, strengen Spielregeln kennen. Seit dem Stadtratsbeschluss vom 12. März 2025 schützt die Stadt Zürich Bäume lückenlos im gesamten Siedlungsgebiet.
Wir begleiten Sie sicher durch diesen Prozess. Als spezialisierter Dienstleister unterstützen wir Sie bei der Baum- Fällbewilligung oder übernehmen für Sie auf Wunsch auch die Kommunikation mit der Zuständigen Stelle.
Früher reichte ein Blick in den Zonenplan, um Baumschutzgebiete zu finden. Mit der neuen BZO-Teilrevision (Art. 4b bis 4g revBZO hat die Stadt Zürich den Schutz auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt.
Wenn mindestens eines dieser Kriterien erfüllt ist, kann seitens der Stadt Zürich eine Bewilligung erteilt werden:
Ein Fällgesuch ist rechtlich ein Baubewilligungsgesuch im Anzeigeverfahren. Das bedeutet für Sie:
Die Experten der Freiraumberatung prüfen das Fällgesuch. Entscheidend ist dabei, dass triftige Gründe für eine Fällung vorliegen, wie etwa die physiologische Altersgrenze, Gefahrenabwehr oder eine übermässig erschwerte Grundstücksnutzung.
Unser Experten-Tipp: Wir bereiten die fachlichen Argumente für das Anzeigeverfahren so auf, dass Ihr Gesuch den Anforderungen der Freiraumberatung entspricht und die Chance auf eine reibungslose Bewilligung steigt. Dies setzt natürlich voraus, dass der zu fällende Baum die geforderten Kriterien erfüllt, um überhaupt eine Fällbewilligung zu erhalten.
Falls die Stadt eine Fällung bewilligt, schreibt sie fast immer eine angemessene Ersatzpflanzung vor.
Das heisst Ihre Ersatzpflanzung sollte bestenfalls folgende Kriterien erfüllen:
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl einer geeigneten Art, Grösse und dem besten Baumstandort für die Ersatzpflanzung, so garantieren wir Ihnen die bestmögliche Entwicklung der Nachpflanzung. Denn der neue Baum ist bereits ab der Pflanzung gesetzlich geschützt und muss bei einem Absterben ersetzt werden.
Wichtiger Hinweis zum Baumschutz: Möchten Sie einen Baum während eines Bauvorhabens erhalten? Dann müssen Sie die Vorschriften für den Baumschutz einhalten. Lesen Sie hier unseren Fachartikel: Baumschutz auf der Baustelle: So vermeiden Sie teure Bussen
Das Bewilligungsverfahren zur Baumfällung bei der Stadt Zürich ist aufwändig. Ein fehlerhaftes oder ein Gesuch ohne triftigen Grund führt oft zu Verzögerungen, unnötigen Kosten oder direkter Ablehnung des Antrags.
Wir unterstützen Sie als Full-Service-Partner:
Bitte Beachten Sie!
Eigenmächtige Fällungen ohne eine Bewilligung ziehen in der Stadt Zürich massive Bussgelder nach sich. Überlassen Sie uns die bürokratischen Hürden – wir bringen Ihr Projekt voran.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung zu Ihrem Vorhaben!
Je nach Anzahl der Bäume und der Dringlichkeit gibt es Unterschiede. Ist Gefahr im Verzug, können wir schon innert kürzester Zeit mit einem positiven Entscheid Rechnen. Bei weniger dringenden Fällen kann es bis zu 2 Wochen dauern.
Nein! Denn die vorgaben der Stadt lassen auch die Pflanzung an anderer Stelle ihres Grundstücks zu, wenn der Standort besser geeignet ist.
Bei erheblicher Gefahr sofort. Ansonsten im späten Herbst und Winter um die Vogelbrutzeit nicht zu stören.
Steht ein Baum an einer schwer zugänglichen oder gefährlichen Stelle – zwischen Gebäuden, über Leitungen oder auf Hanggrundstücken – ist eine Baumfällung mit Kran oft die sicherste Lösung.
Fällarbeiten mit Kran erlaubt es uns, Menschen, Fahrzeuge und Gebäude zu schützen, da wir den Baum Stück für Stück abtragen und kontrolliert ablegen können.
In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen den Ablauf einer Kranfällung – von der Planung und Absicherung über die eigentliche Durchführung der Kranfällung, bis hin zur fachgerechten Entsorgung – damit Sie genau wissen, wie ein professioneller Einsatz abläuft und was Sie erwartet.
Noch bevor wir Ihnen eine Offerte unterbreiten, beginnt bei uns jede Kranfällung mit einer sorgfältigen Beurteilung:
Diese umfassende Planung bildet das Fundament für einen sicheren und reibungslosen Ablauf – ganz nach unserem Grundsatz: „Bei uns wird’s ordentlich. Sonst fangen wir gar nicht erst an.“
Übrigens: Bei uns sind alle Mitarbeiter speziell für Arbeit mit besonderen Gefahren ausgebildet, um einen Sicheren Ablauf gewährleisten. Absolut SUVA konform und sicher!
Bevor der Kran rollt, schaffen wir für Sie Kostentransparenz. Sie wissen also genau, welche Kosten auf Sie zukommen und das Risiko für Verzögerungen tragen wir.
Im schnitt benötigen wir eine Woche um Ihnen eine Kranfällung im Detail Offerieren zu können.
Damit ist der gesamte Ablauf einer Kranfällung abgeschlossen.
Die Kranfällung kann bei sehr unzugänglichen Verhältnissen oder unsicheren Bäumen erforderlich sein. Weiter ist sie bei eine Gartenschonende Alternative da kein Material den Rasen berührt.
Bei einem oder kleineren Bäumen ist ein Halber Tag meist schon ausreichend. Bei Grossbäumen kann die Fällung auch einen ganzen Tag in Anspruch nehmen, mit Aufräumen natürlich.
Sehr sicher, jedes stück ist am Kran fixiert und wird kontrolliert angehoben und am Abladeplatz vorsichtig abgelegt. Während den Fällarbeiten sind wir immer im Funkkontakt mit allen Beteiligten.
Das kommt stark auf die Baumgrösse und den Standort an und ist immer unterschiedlich. Aber bei einem kleineren Baum ist eine Kranfällung ab 2500 CHF realistisch. Mit LKW, Kran etc. inklusive!
Das Teuerste an einer Kranfällung ist meistens der Kran selber, die Stundensätze für einen Pneukran beginnen je nach Grösse ab ca. 290 Franken exkl. MwSt.