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erstellt am 16. Januar 2026

Baum fällen in Zürich 2026: Alles über den neuen, lückenlosen Baumschutz in Zürich

von Florian Grischott


Baum fällen in Zürich 2026: Bewilligung & Ersatzpflicht

Planen Sie 2026 eine Baumfällung in Zürich? Dann müssen Sie die neuen, strengen Spielregeln kennen. Seit dem Stadtratsbeschluss vom 12. März 2025 schützt die Stadt Zürich Bäume lückenlos im gesamten Siedlungsgebiet.

Wir begleiten Sie sicher durch diesen Prozess. Als spezialisierter Dienstleister unterstützen wir Sie bei der Baum- Fällbewilligung oder übernehmen für Sie auf Wunsch auch die Kommunikation mit der Zuständigen Stelle.


1. Die neue Rechtslage: Lückenlose Bewilligungspflicht

Früher reichte ein Blick in den Zonenplan, um Baumschutzgebiete zu finden. Mit der neuen BZO-Teilrevision (Art. 4b bis 4g revBZO hat die Stadt Zürich den Schutz auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt.

  • Stadtweiter Baumerhalt: Sie benötigen für jede Fällung im gesamten Stadtgebiet eine Bewilligung, wenn der Baum die Schutzmasse erreicht hat.
  • Die 100-cm-Grenze: Messen Sie den Stammumfang Ihres Baumes in 1 m Höhe. Liegt dieser über 100 cm? Dann verlangt die Stadt zwingend ein offizielles Gesuch.

Wenn mindestens eines dieser Kriterien erfüllt ist, kann seitens der Stadt Zürich eine Bewilligung erteilt werden:

  1. Der Baum hat seine physiologische Altersgrenze erreicht.
  2. Der Baum muss zur Pflege eines wertvollen Baumbestands entfernt werden.
  3. Es besteht eine Sicherheitsgefährdung.
  4. Die ordentliche Nutzung des Grundstücks ist erheblich eingeschränkt.

2. Verfahren & Kosten: Das Anzeigeverfahren

Ein Fällgesuch ist rechtlich ein Baubewilligungsgesuch im Anzeigeverfahren. Das bedeutet für Sie:

  • Verwaltungsgebühren: Die Stadt Zürich erhebt für die Bearbeitung eines Fällgesuchs im Anzeigeverfahren eine Gebühr von CHF 320.–.
  • Zuständigkeit: In der Stadt Zürich ist die Freiraumberatung von Grün Stadt Zürich die entscheidende Instanz.

Die Experten der Freiraumberatung prüfen das Fällgesuch. Entscheidend ist dabei, dass triftige Gründe für eine Fällung vorliegen, wie etwa die physiologische Altersgrenze, Gefahrenabwehr oder eine übermässig erschwerte Grundstücksnutzung.

Unser Experten-Tipp: Wir bereiten die fachlichen Argumente für das Anzeigeverfahren so auf, dass Ihr Gesuch den Anforderungen der Freiraumberatung entspricht und die Chance auf eine reibungslose Bewilligung steigt. Dies setzt natürlich voraus, dass der zu fällende Baum die geforderten Kriterien erfüllt, um überhaupt eine Fällbewilligung zu erhalten.


3. Die „Angemessene Ersatzpflanzung“: Das Herzstück der revBZO

Falls die Stadt eine Fällung bewilligt, schreibt sie fast immer eine angemessene Ersatzpflanzung vor.

Das heisst Ihre Ersatzpflanzung sollte bestenfalls folgende Kriterien erfüllen:

  • Gleichwertige Wirkung: Der neue Baum soll künftig dieselbe Kühlleistung und Beschattung erbringen wie das alte Exemplar.
  • Resilienz: Wählen Sie Arten, die dem Klimawandel trotzen. Verzichten Sie auf invasive Neophyten – diese lehnt die Stadt konsequent ab.
  • Platzgarantie: Sichern Sie gemäss § 238a Abs. 3 PBG genügend Wurzelraum und Sickerflächen.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl einer geeigneten Art, Grösse und dem besten Baumstandort für die Ersatzpflanzung, so garantieren wir Ihnen die bestmögliche Entwicklung der Nachpflanzung. Denn der neue Baum ist bereits ab der Pflanzung gesetzlich geschützt und muss bei einem Absterben ersetzt werden.


Wichtiger Hinweis zum Baumschutz: Möchten Sie einen Baum während eines Bauvorhabens erhalten? Dann müssen Sie die Vorschriften für den Baumschutz einhalten. Lesen Sie hier unseren Fachartikel: Baumschutz auf der Baustelle: So vermeiden Sie teure Bussen


Warum wir Ihr Partner für Fällbewilligungen in Zürich sind

Das Bewilligungsverfahren zur Baumfällung bei der Stadt Zürich ist aufwändig. Ein fehlerhaftes oder ein Gesuch ohne triftigen Grund führt oft zu Verzögerungen, unnötigen Kosten oder direkter Ablehnung des Antrags.

Wir unterstützen Sie als Full-Service-Partner:

  • Präzise Baumbegutachtung: Wir messen Ihren Bestand fachgerecht ein und beurteilen die Sicherheit und Vitalität ihrer Bäume.
  • Komplette Behördenabwicklung: Wir erstellen für Sie ein Gutachten mit der Begründung und das Fällgesuch. Weiter stimmen wir die Planung vor der offiziellen Eingabe direkt mit der Freiraumberatung ab.
  • Professionelle Umsetzung: Wir führen Spezialfällungen sicher aus und pflanzen anschliessend den perfekten Ersatzbaum, nach Ihren Wünschen und den Vorgaben der Stadt.
  • Rückschnitt: Für den Fall eines Negativen Entscheids, kann auch ein Rückschnitt bzw. eine Pflegemassnahme oftmals viel bewirken um z.B. die Sicherheit zu gewährleisten oder mehr Licht zu erhalten.

Bitte Beachten Sie!

Eigenmächtige Fällungen ohne eine Bewilligung ziehen in der Stadt Zürich massive Bussgelder nach sich. Überlassen Sie uns die bürokratischen Hürden – wir bringen Ihr Projekt voran.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung zu Ihrem Vorhaben!

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Wie lange dauert es eine Fällbewilligung zu beantragen?

Je nach Anzahl der Bäume und der Dringlichkeit gibt es Unterschiede. Ist Gefahr im Verzug, können wir schon innert kürzester Zeit mit einem positiven Entscheid Rechnen. Bei weniger dringenden Fällen kann es bis zu 2 Wochen dauern.

Muss der Baum am exakt gleichen Ort gepflanzt werden?

Nein! Denn die vorgaben der Stadt lassen auch die Pflanzung an anderer Stelle ihres Grundstücks zu, wenn der Standort besser geeignet ist.

Wann ist die Beste Zeit einen Baum zu fällen?

Bei erheblicher Gefahr sofort. Ansonsten im späten Herbst und Winter um die Vogelbrutzeit nicht zu stören.

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